Die Incoming-Krankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen ausländischen Gast zur Einreise nach Deutschland oder in weitere EU-Staaten.
Entsprechend der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 (2004/17/EG) zum Schengener Abkommen besteht eine Krankenversicherungspflicht für Ausländer, die zu Besuch in die Schengen Staaten einreisen. Darum entscheiden Sie sich als Gastgeber für diesen Reiseschutz.
Quelle: TravelSecure
Die Vorteile für Sie:
Wer ist der Versicherungsnehmer? | Diese Besucher Incoming-Versicherung muss vom Gastgeber in Deutschland für den ausländischen Gast abgeschlossen werden. Der Gastgeber ist der Ansprechpartner der Versicherung und der Vertragspartner des Versicherers. |
Welche Daten des ausländischen Gastes werden benötigt? | Sie benötigen den Reisezeitraum, den Namen, das Geburtsdatum und die Passnummer Ihres Gastes. |
Welche Abschlußfristen sind zu beachten? | Die Versicherung muss vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisen nach Deutschland kann der Versicherungsvertrag auch innerhalb von 10 Tagen nach Einreise abgeschlossen werden. |
Welche maximale Aufenthaltsdauer ist zu beachten? | Die Höchstdauer je Aufenthalt beträgt bei dieser Besucher-Krankenversicherung 365 Tage. |
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Schadenfall? | Es wird kein Selbstbehalt erhoben. Der ausländische Gast ist ohne Selbstbeteiligung krankenversichert. |
Welchen Geltungsbereich hat die Incoming Reisekrankenversicherung? | Diese Reiseversicherung ist gültig für ausländische Gäste mit Aufenthalten in der EU, Lichtenstein, Schweiz, Norwegen, Island. |
Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten? | Sie können sofort online den Krankenschutz kaufen und zahlen bequem per Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung. |
Wie erhalten Sie die Versicherungsunterlagen? | Sofort nach Abschluß der Reiseversicherung erhalten Sie eine E-Mail mit den Versicherungsdokumenten gesendet. |
Versicherungsbedingungen: | |
Was tun im Schadenfall? | Hier finden Sie die Online-Schadenmeldung an den Versicherer. |
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hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit, eKomi Gold Auszeichnung
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport:
Tipp: Noch besser abgesichert mit einer Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung
Ergänzend zur Krankenversicherung ist der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung möglich.
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen rund um die Uhr, 24-Stunden unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.
Eine Krankenversicherung für ausländische Studenten bietet die TravelSecure zum Beispiel mit der TravelSecure Student an. Diese versichert nicht nur Studenten im Ausland sondern auch ausländische Studierende währen des Studiums in Deutschland.
Für Gastfamilien, die ein ausländisches Au-Pair bei sich aufnehmen, ist die TravelSecure Au-Pair
Krankenversicherung die geeignete Krankenversicherung für Aufenthalte in Deutschland.