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Incoming Versicherung der Travelsecure


Reisekrankenversicherung für
ausländische Besucher

Incoming Reisekrankenversicherung der TravelSecure


Reisekrankenversicherung für
ausländische Studenten

Incoming Krankenversicherung der Travelsecure


Reisekrankenversicherung für
ausländische Au-Pair

Incoming Reisekrankenversicherungen der TravelSecure

Besucher Auslandskrankenversicherung

Die Incoming-Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher für den Aufenthalt in Deutschland und in der EU.

  1. Krankenversicherung für ausländische Gäste
  2. Notfall-Service

     zusätzlich abschließbar:
  3. Reisehaftpflichtversicherung
  4. Reiseunfallversicherung
     


 
 
Reisekrankenversicherung für Studenten im Ausland


 

TravelSecure Students die Studenten Incoming-Krankenversicherung für ausländische Studenten in Deutschland und in der EU.

Sie erhalten diese Krankenversicherung in drei Produktvarianten: 

  1. Exklusiv Tarif
  2. Komfort Tarif
  3. Basis Tarif
     
  4. mit Zusatzschutz Haftpflicht- und Unfallversicherung
     

 

 
Au-Pair Auslandskrankenversicherung

TravelSecure Au-Pair Incoming-Krankenversicherung für ausländische Au-Pair in Deutschland und EU.

  1. Auslandsreise-Krankenversicherung
  2. medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

     


 

Warum ist die Incoming-Krankenversicherung für Ausländer so wichtig?

Für ausländische Gäste oder Besucher mit Visumspflicht ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums. Ohne Incoming-Reisekrankenversicherung bekommt der Antragsteller kein Visum und kann demzufolge Deutschland oder andere Länder der EU nicht besuchen. Diese Incoming-Versicherung soll ausländische Gäste und Touristen vor finanziellen Risiken schützen, die bei einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt im Gastland entstehen können.

Die Incoming-Reisekrankenversicherung im Zusammenhang mit einer Verpflichtungserklärung

Gastgeber, die für ihren ausländischen Gast eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben, benötigen hier unbedingt den Nachweis über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz haften Gastgeber für die Kosten, die durch den von ihm eingeladenen ausländischen Gast in Deutschland den öffentlichen Haushalten verursacht werden könnten. Die Verpflichtungserklärung erhalten Gastgeber bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Ist der Eingeladene nicht in der Lage, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich damit als Gastgeber verpflichten, für alle entstehenden Kosten aufzukommen. Dies gilt insbesondere für eine eventuelle Rückführung ins Heimatland und einer eventuellen Krankenbehandlung.

Incoming-Reisekrankenversicherung für Gäste ohne Visumspflicht

Für ausländische Besucher und Gäste in Deutschland, die kein Visum für ihre Einreise nach Deutschland benötigen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ebenso wichtig, wie für Gäste mit Visumspflicht. Sie sichern sich gegen die hohen Kosten ab, die im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit entstehen könnten. Diese Kosten müssten ohne Krankenversicherung immer aus eigener Tasche bezahlt werden und liegen eventuell weit über dem finanziellen Budget des Reisenden.

Dabei können für einem Krankenhausaufenthalt mit Rücktransport ins Heimatland, schon mehrere tausend Euro Kosten entstehen. Wer keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss alle entstandenen Kosten für einen Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt vor Ort bezahlen.

Ist der ausländische Gast jedoch über eine Reisekrankenversicherung abgesichert, entstehen ihm keine Kosten und er muss weder beim Arztbesuch noch im Krankenhaus vor Ort selbst bezahlen. Die Kosten werden über Behandlungsscheine direkt abgerechnet. So kann der Ausländer seinen Aufenthalt in Deutschland oder der EU unbeschwert genießen und sich im Krankheitsfall auf den Service der Incoming Reisekrankenversicherung verlassen.

 

 

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